Gutachter und Schiedsstelle

Schüle Hippo Consult

Unsere Leistungen

Untersuchungen, Recherchen, Beratung, Gutachten

Sachverständigengutachten

medizinische und hippologische Gutachten für Gerichte / Pferdezucht / Pferdehaltung / Pferdesport / Wertermittlung

Gerichtsgutachten:


Der Sachverständige wird von einem Gericht beauftragt, zu einem bestimmten Sachverhalt ein Gutachten zu erstellen. Die Zuziehung eines Sach-verständigen ist dann geboten,

wenndem Gericht die eigene Sachkunde zur Feststellung oder Beurteilung von entscheidungs-erheblichen Tatsachen fehlt.

Schiedsgutachten:


Diese Art von Gutachten ist für beide Vertrags-parteien rechts-verbindlich, nachdem beide Parteien vorher den Gutachter anerkannt haben. Das Ergebnis kann nur bei einem Nachweis von grober Unrichtigkeit vor Gericht angefochten werden.

Privatgutachten:


Bei Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privat-person beauftragt, für Ihn zu einer konkreten Fragestellung ein Gut-achten zu erstellen. Das Privat-gutachten muss für keine Partei rechtsverbindlich sein. Folgende Punkte sollten in einem Vertrag geregelt sein:


  • Aufgabenstellung
  • Zweck ( Versicherung, Kauf, Verkauf, Auseinandersetzung etc.)
  • Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  • Pflichten des Sachverständigen
  • Urheberrecht
  • Haftung, -beschränkung
  • Umfang und Höhe des Honorars

Wertgutachten:


In der Taxationslehre gibt es anerkannte  Bewertungsver-fahren, die je nach Sachlage angewandt weden. Diese sind:


  • Kostenverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichwertverfahren


1. Das Kostenverfahren

(Sachwert-) stützt sich auf die Anschaffungs- und Her-stellungskosten, die die Be-schaffung eines Pferdes einmal verursacht hat. 


2. Dem Ertragswert liegen die aus der Nutzung des Pferdes (= Bewertungsobjekt) zukünftig sehr wahrscheinich erzielbaren Nettobeträge zugrunde. 


3. Das Vergleichswertverfahren wird angewendet, wenn heraus-gefunden werden soll, welcher Preis im Falle eines Verkaufes für ein Pferd am Markt voraus-sichtlich erzielt werden kann.