Sachverständigengutachten
medizinische und hippologische Gutachten für Gerichte / Pferdezucht / Pferdehaltung / Pferdesport / Wertermittlung
Gerichtsgutachten:
Der Sachverständige wird von einem Gericht beauftragt, zu einem bestimmten Sachverhalt ein Gutachten zu erstellen. Die Zuziehung eines Sach-verständigen ist dann geboten,
wenndem Gericht die eigene Sachkunde zur Feststellung oder Beurteilung von entscheidungs-erheblichen Tatsachen fehlt.
Schiedsgutachten:
Diese Art von Gutachten ist für beide Vertrags-parteien rechts-verbindlich, nachdem beide Parteien vorher den Gutachter anerkannt haben. Das Ergebnis kann nur bei einem Nachweis von grober Unrichtigkeit vor Gericht angefochten werden.
Privatgutachten:
Bei Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privat-person beauftragt, für Ihn zu einer konkreten Fragestellung ein Gut-achten zu erstellen. Das Privat-gutachten muss für keine Partei rechtsverbindlich sein. Folgende Punkte sollten in einem Vertrag geregelt sein:
Wertgutachten:
In der Taxationslehre gibt es anerkannte Bewertungsver-fahren, die je nach Sachlage angewandt weden. Diese sind:
1. Das Kostenverfahren
(Sachwert-) stützt sich auf die Anschaffungs- und Her-stellungskosten, die die Be-schaffung eines Pferdes einmal verursacht hat.
2. Dem Ertragswert liegen die aus der Nutzung des Pferdes (= Bewertungsobjekt) zukünftig sehr wahrscheinich erzielbaren Nettobeträge zugrunde.
3. Das Vergleichswertverfahren wird angewendet, wenn heraus-gefunden werden soll, welcher Preis im Falle eines Verkaufes für ein Pferd am Markt voraus-sichtlich erzielt werden kann.